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Verfahren zur Sicherstellung der bankinternen Risikotragfähigkeit (RTF)

27. Februar 2020 / 9:3017:00

- 550 €

Verfahren zur Sicherstellung der bankinternen Risikotragfähigkeit (RTF)

Die Verfahren zur Sicherstellung der bankinternen Risikotragfähigkeit (RTF) gehören aus Sicht der Bankenaufsicht zu den wichtigsten Instrumenten einer effektiven Bankensteuerung. Die Risikotragfähigkeitskonzepte sind von der Aufsicht grundsätzlich nicht vorgegeben und werden von den Instituten aus den MaRisk abgeleitet.

Die Bundesbank hat ein Range-of-Practice-Papier zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei weniger bedeutenden Instituten am 06.02.2019 veröffentlicht. Das Papier stellt eine Neuauflage und Weiterentwicklung der erstmals am 11.11.2010 veröffentlichten Umfrageergebnisse zur Risikotragfähigkeit dar.

Dies soll zu einer höheren Transparenz über die Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit deutscher Institute beitragen.

Bei der Umsetzung von institutseigenen Konzepten sind allenfalls die Kriterien und Maßstäbe der Aufsicht zur Beurteilung dieser Konzepte zu berücksichtigen, die seit dem Jahr 2011 im sog. „Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte“ niedergelegt waren.

BaFin und Bundesbank haben ausgehend von den Anfang 2016 geäußerten Erwartungen der EZB und den ICAAP bzw. ILAAP im Mai 2018 den bisherigen Leitfaden zur Risikotragfähigkeit der Banken („Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“) vollständig überarbeitet.

Wesentliche Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit – eine normative und eine ökonomische Perspektive.

SCHWERPUNKTTHEMEN

# Risikotragfähigkeitskonzepte 2017      # Range-of-Practice 2015-2017 zur Sicherstellung der  Risikotragfähigkeit

# Neuausrichtung des Risikotragfähigkeitsleitfadens

  • Risikotragfähigkeit und deren Einbindung in die Risikosteuerungs- und –controllingprozesse, Stresstests und Risikoberichterstattung
  • Umfrageergebnisse der Bundesbank zur Risikotragfähigkeit
  • Neues Risikotragfähigkeitskonzept und dessen Perspektiven: Normative Perspektive vs. ökonomische Perspektive
  • Kapitalplanung und Stresstests in der normativen sowie ökonomischen Perspektive
  • Der bisherige Going-concern-Ansatz: Lebt er noch?
  • Überblick über die aktuellen EBA-Guidelines
  • Ausblick: neue MaRisk 2020?

ORTE UND TERMINE

Hannover, Beraterhaus, Prinzenstr. 3, 30159 Hannover 27.02.2020

Die Veranstaltung findet von 9:30 Uhr – 17:00 Uhr statt. Im Anschluss stehen die Referenten für weitere Fragen zur Verfügung. Die Seminargebühr beträgt 550,00 € zzgl. USt. Die Seminargebühr beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Pausengetränke sowie Arbeitsunterlagen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn mehrere Mitarbeiter Ihres Unternehmens an unserem Seminar teilnehmen möchten.

Um sich zu unserem Seminar anmelden zu können, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular_RTF und übersenden uns dieses postalisch oder per E-Mail.

Veranstaltungsdetails

Datum
27. Februar 2020
Uhrzeit
9:30–17:00 Uhr
Seminargebühr
550 € zzgl. USt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Pausengetränke sowie Arbeitsunterlagen.

Veranstaltungsort

Hannover – Das Beraterhaus
Prinzenstraße 3, 30159 Hannover
+ Google Karte anzeigen

Ihre Dozenten

Christian-Peter Lamm
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt

Veranstaltungsdetails

Datum
27. Februar 2020
Uhrzeit
9:30–17:00 Uhr
Seminargebühr
550 € zzgl. USt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Pausengetränke sowie Arbeitsunterlagen.

Veranstaltungsort

Hannover – Das Beraterhaus
Prinzenstraße 3, 30159 Hannover
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Ihre Dozenten

Christian-Peter Lamm
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt