Meldewesen / Risikomanagement

Meldung von Risikotragfähigkeitsinformationen

Thema

Die Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV) enthält neben den Anforderungen an Finanzinformationen seit dem Meldestichtag 31.12.2015 konkrete Vorgaben an Turnus, Umfang und Ausgestaltung der Meldung der Risikotragfähigkeitsinformationen.  Am 19. August 2020 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der (FinaRisikoV) in Kraft getreten. Die Änderungen bezüglich der Risikotragfähigkeitsinformationen betreffen neben der vorgenommenen Konkretisierung im Wesentlichen die nationale Implementierung der „Leitlinien zu für SREP erhobene ICAAP- und ILAAP-Informationen“ der EBA (EBA/GL/2016/10). Mit der Änderungsvorordnung wurden damit zwei neue Meldevordrucke zur Erfassung der wesentlichen Informationen zur mehrjährigen Kapitalplanung (KPL) sowie zum internen Liquiditätsmanagement (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP) in die FinaRisikoV eingefügt.

Der KPL-Meldevordruck soll sicherstellen, dass neben der in bisherigen Meldevordrucken dargestellten ökonomischen Perspektive auch die Betrachtung der Risikotragfähigkeit in einer normativen Perspektive ermöglicht wird. Im Meldevordruck sind neben allgemeinen Angaben für jedes Szenario (Planszenario, adverses Szenario) der Kapitalplanung die simulierten regulatorischen Kapitalanforderungen und Risikopositionen sowie das Planergebnis für mehrere Jahre anzugeben. Die Institute, die den Going Concern-Ansatz alter Prägung nutzen, haben noch zusätzliche Angaben zur internen Kapitalplanung (Going Concern-Ansatz alter Prägung) zu übermitteln.

Durch den ILAAP-Meldevordruck soll die Betrachtung der Liquiditätssteuerung ermöglicht werden. Der Meldevordruck enthält die grundlegenden Informationen zum Konzept der internen Liquiditätssteuerung und quantitative Angaben zur Liquiditätssituation.

Seminarinhalte

Neben den neuen fachlichen Anforderungen an die Meldung der Risikotragfähigkeit gehen wir im Rahmen des Seminars auf die zugrundeliegenden Zusammenhänge im Aufsichtsrecht sowie die Umsetzung der Meldung/Befüllung der neuen Meldebögen ein.

Gegenstand des Seminars werden insbesondere die folgenden Schwerpunkte sein:

  • Anforderungen und Grundlagen der Risikotragfähigkeitsberechnung
  • Organisatorische und technische Grundlagen der Meldung der Risikotragfähigkeit
  • Überblick der bereits bestehenden Inhalte der Meldung unter Berücksichtigung der Meldeformulare
  • Detaillierte Betrachtung der neuen Meldeformulare zu KPL und ILAAP
  • Chancen für die Institute aus den neuen Meldeanforderungen

Termine

INHOUSE- SEMINAR
Sprechen Sie uns bei Interesse und für eine individuelle Terminabsprache Ihrer Inhouse-Schulung jederzeit gerne an. Per Mail: info@treuwerk-akademie.de oder Telefon: 0511-3539360

Wir bieten Ihnen dieses Seminar wahlweise als Inhouse-Seminar in Ihrem Institut oder als Online-Seminar an.

Sie benötigen für die Teilnahme an einem Online-Seminar einen Webbrowser, einen PC oder Laptop mit Lautsprecherfunktion (audiofähig), ein integriertes Mikrofon oder Headset sowie ggf. eine Webcam (intern/extern).

 

Ihre Referenten

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt (FH)