Egal ob Bank, Versicherung oder KVG – mit den BAIT, VAIT und KAIT vollendet die BaFin die Harmonisierung ihrer Anforderungen an die IT und stellt zugleich klar: „Alles nichts Neues.“ Sie erzeugt damit einen enormen Druck und große Unsicherheit in den Instituten im Umgang mit Auslagerungen sowie dem Fremdbezug von IT-Dienstleistungen.
Nicht zuletzt durch die im August 2018 veröffentlichte Digitalisierungsstrategie der BaFin wird sich der Druck hinsichtlich der Anforderungen an IT-Dienstleister weiter erhöhen. Sogar eine direkte Überwachung von Mehrmandanten-IT-Dienstleistern durch die BaFin wird diskutiert. Wie kann sich nun Ihr Institut dieser Herausforderung effizient stellen und daraus sogar eine Win-Win Situation entstehen?
In unserem Seminar „IT-Dienstleister im Fokus der BaFin“ wollen wir Geschäftsleitern, Risiko- und Auslagerungsmanagern von Banken, Versicherungen sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften und insbesondere Unternehmen, die IT-Dienstleistungen in der Finanzbranche erbringen, aufzeigen, mit welchen Möglichkeiten den Anforderungen der Regulatorik begegnet werden kann und wie eine Nachweiserbringung in Form von Zertifizierungen und Prüfungen einen echten Mehrwert für alle Beteiligten schafft.
HINTERGRUND DER REGULATORIK – MÖGLICHKEITEN DER NACHWEISERBRINGUNG
Übersicht und Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT
Überblick über die aufsichtlichen Anforderungen an IT-Dienstleistungen und insbesondere das Auslagerungsunternehmen auf Basis der BAIT, VAIT und KAIT sowie der im Februar 2019 aktualisierten »Guidelines on outsourcing arrangements« der European Banking Authority (EBA).
Möglichkeiten der Nachweiserbringung durch den IT-Dienstleister – Vorteile für alle Beteiligten
Überblick und Diskussion über die Möglichkeiten der Nachweiserbringung auf der Grundlage von dienstleistungsindividuellen Prüfungen nach IDW PS 860, IDW PS 951 n.F. (ISAE 3402) oder BSI C5, auf Basis von Zertifizierungen (z.B. ISO/IEC 27001 oder der ISO/IEC 27018) oder durch die Implementierung einer Internen Revision.
ORTE UND TERMINE
› Hannover, Beraterhaus, Prinzenstr. 3, 30159 Hannover 19.12.2019
Die Veranstaltung findet von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr statt. Im Anschluss stehen die Referenten für weitere Fragen zur Verfügung. Die Seminargebühr beträgt 450,00 € zzgl. USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Pausengetränke sowie Arbeitsunterlagen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn mehrere Mitarbeiter Ihres Unternehmens an unserem Seminar teilnehmen möchten.
Um sich zu unserem Seminar anmelden zu können, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular IT-Dienstleister im Fokus der BaFin und übersenden uns dieses postalisch oder per E-Mail.