Meldewesen

Melde- und Anzeigewesen für Wertpapierinstitute

Thema

Update Melde- und Anzeigewesen für Wertpapierinstitute

Seit dem 26.06.2021 unterliegen Institute, die Wertpapierdienstleistungen erbringen (Wertpapierinstitute) einem neuen Aufsichtsrahmen.

Die neuen Vorgaben ergeben sich aus den in Deutschland im Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) umgesetzten Vorgaben der IFD und der unmittelbar geltenden IFR.

Die IFR und das WpIG richten sich im Wesentlichen an kleine und mittlere Wertpapierinstitute und betreffen u.a. neben den Anforderungen an die interne Unternehmensführung auch aufsichtliche Melde- und Offenlegungsanforderungen.

In Bezug auf die Meldeanforderungen gelten nun für Wertpapierinstitute einheitliche europäische Meldevorgaben, abhängig von der Klassifizierung als großes, mittleres oder kleines Wertpapierinstitut.

Die Konkretisierung der Meldeanforderungen erfolgt zum einen in der am 22.12.2021 veröffentlichten Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission, die am 11.01.2022 in Kraft trat, und zum anderen in der WpIG-Anzeigenverordnung (WpIG-AnzV-E). Die WpIG-AnzV-E wurde noch nicht veröffentlicht und ist somit noch nicht in Kraft.

Seminarinhalte

Schwerpunktthemen und wesentliche Inhalte unserer Veranstaltung

  • Übersicht und Hintergrund der aktuellen Melde- und Anzeigenpflichten
  • Meldeanforderungen nach IFR
    • Höhe und Zusammensetzung der Eigenmittel; Eigenmittelanforderungen und Berechnung der Eigenmittelanforderungen;
    • Umfang der Tätigkeit in Bezug auf die in Art. 12 Abs. 1 IFR genannten Bedingungen, einschließlich Aufschlüsselung der Bilanz und der Einnahmen nach Wertpapierdienstleistung und anwendbarem K-Faktor;
    • Konzentrationsrisiko;
    • Liquiditätsanforderungen
  • Meldeturnus
Wir schaffen Transparenz und informieren Sie im Rahmen unserer Online-Veranstaltung über die aktuelle Entwicklung im Bereich Melde- und Anzeigewesen für Wertpapierinstitute.

Termine

Inhouse bzw. Online Seminar, Termine auf Anfrage

Ihre Referenten

Tom Schmidt

Dipl. Betriebswirt (FH)