Risikomanagement
Risikomanagement UPDATE – 6. MaRisk Novelle
Thema
In unseren „Risikomanagement UPDATE Seminaren“ wollen wir Ihnen als Geschäftsleiter, Risikomanager und -controlling oder MaRisk-Compliance-Funktion wesentliche Inhalte und steigende Anforderungen praxisnah vermitteln. Zudem geben wir Ihnen Hinweise zur angemessenen Verknüpfung dieser Themen im bestehenden Risikomanagementsystem Ihres Instituts und identifizieren mit Ihnen relevante Änderungen, die in Ihrem Institut umzusetzen sind.
Am 16.08.2021 wurde von der BaFin die 6. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist sie zeitgleich in Kraft getreten.
Die MaRisk wurden insbesondere in den Bereichen der notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie Auslagerungen angepasst. Neben Anpassungen im Bereich Management Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT und Sicherheitsrisiken) betreffen weitere Änderungen die Aufsichtspraxis, unter anderem das Handelsgeschäft, die Liquidität und Risikotragfähigkeit.
Für die Umsetzung der neuen Anforderungen der MaRisk gilt wie immer eine Umsetzungsfrist. Diese ist befristet bis zum 31.12.2021. Konkretisierungen bereits bestehender Anforderungen sind davon ausgenommen und müssen sofort angewendet werden. In den Instituten bestehende Auslagerungsverträge dürfen bis Ende 2022 angepasst werden.
Seminarinhalte / Themenschwerpunkte
Schwerpunkte der 6. MaRisk Novelle
• Anpassungen im Bereich notleidende Kredite und Risikopositionen betreffen alle Institute im Bereich Forbearence. Hier gilt es Richtlinien zu erstellen und Forbearence-Prozesse einzurichten. Für Institute mit einer NPL-Quote von 5 % und mehr (Überschreitung an 2 aufeinanderfolgenden Quartalsstichtagen) gelten zudem die folgenden Punkte:
- Entwicklung einer realistischen Abbaustrategie für alle ausgefallen Risikopositionen (Kredite, Darlehen, ausgefallene Schuldverschreibungen) beginnend ab 2022,
- Einrichtung einer professionellen Abwicklungseinheit,
- Erfüllung der erhöhten Anforderungen in Bezug auf die Risikocontrolling-Funktion und
- Ausweitung des Risikoberichts in Bezug auf notleidende Risikopositionen.
• Anpassungen im Bereich Auslagerung betreffen grundsätzlich den gesamten Ablauf einer Auslagerung. Konkret wurden Ausweitungen und Präzisierungen
- der Anforderung an die Risikoanalyse und Bestimmung der Wesentlichkeit,
- der Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarung (Benennung eines Auslagerungsbeauftragten ggf. zentrales Auslagerungsmanagement einrichten) und
- der Ausgestaltung des Auslagerungsvertrags (Berücksichtigung von Zugangsrechten) vorgenommen.
• Anforderungen im Bereich Notfallmanagement betreffen die zeitkritischen Prozesse und Aktivitäten wie folgt:
- Durchführung von Risikoanalysen für die Prozesse und Aktivitäten,
- Darstellung zeitnah zur Verfügung stehender Ersatzlösungen sowie
- Darstellung der Rückkehr zum Normalbetrieb im Notfallkonzept.
Weitere Anpassungen der MaRisk beziehen sich auf die Risikotragfähigkeit (Anpassung an den überarbeiteten Leitfaden Risikotragfähigkeit), die Handelsgeschäfte (Einbezug von Krypto-Assets) und die Liquidität (Wahl zwischen institutionellen oder professionellen Anlegern).
Termine
Inhouse – Seminar
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Ihre Referenten
Miriam Brosig
Dipl.-Ökonomin, Wirtschaftsprüferin · Steuerberaterin
Tom Schmidt
Dipl.-Kaufmann (FH)
Christian-Peter Lamm
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer · Steuerberater