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COVID-19 im Fokus der Aufsicht – Online Seminarreihe

6. Oktober 2020 / 10:0012:00

- 50 €

Online Seminarreihe „COVID-19 im Fokus der Aufsicht“

 

Infolge der COVID-19-Krise sind Kreditinstitute, neben der Erfüllung ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit und der dabei an sie gestellten regulatorischen Anforderungen, vor zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen gestellt worden. Die Aufsichtsbehörden haben im Verlauf der COVID-19-Krise daher zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Auswirkungen der Pandemie auf den Finanzsektor zu lindern.

In unserer Seminarreihe „COVID-19 im Fokus der Aufsicht“ behandeln wir ausgewählte aktuelle aufsichtliche und regulatorische Maßnahmen, die als Reaktion auf COVID-19 getroffen wurden, und stellen diese kurz, übersichtlich und zusammenhängend dar.

Im zweiten Seminar der Reihe beschäftigen wir uns mit dem Thema „Software-Aktiva“. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Software in der schon weit vorangeschrittenen Digitalisierung wurde die aufsichtliche Behandlung „bestimmter“ Software-Vermögenswerte durch die CRR II geändert.

Bestimmte Software-Vermögenswerte sollen nach den neuen Regelungen nicht Gegenstand des Abzugs immaterieller Vermögenswerte von den Posten des harten Kernkapitals sein. Die Präzisierung wird durch die technischen Regulierungsstandards (RTS) erfolgen.

Infolge der öffentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie hat sich die Nutzung digitaler Dienste und der Einsatz von Software zunehmend beschleunigt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und die Institute zu entlasten, wurde der Geltungsbeginn der neuen Regelungen durch den CRR Quick Fix (Verordnung (EU) 2020/873 vom 26.06.2020) vorgezogen. Die Geltung der neuen Regelungen wird damit bereits an das Inkrafttreten der RTS gebunden.

Die EBA hat am 09.06.2020 einen Entwurf der RTS zur Regelung des aufsichtlichen Eigenmittelabzugs von bilanziell aktivierter Software zur Konsultation gestellt. Dabei stellt die EBA vier verschiedene Optionen vor, von denen derzeit eine bevorzugt wird.

 

Schwerpunktthemen und wesentliche Inhalte unseres Web-Seminars

„Regelung des aufsichtlichen Eigenmittelabzugs von bilanziell aktivierter Software“

Unser Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die mit der Umsetzung und Beurteilung aufsichtsrechtlicher Anforderungen befasst sind. Neben der Geschäftsleitung ist unser Seminar auch für die Mitarbeiter der Fachabteilungen Meldewesen und Risikomanagement konzipiert.

–> Status Quo

–> Hintergrund der RTS

–> Definition der Software-Vermögenswerte

–> Mögliche Optionen und bevorzugte Option

–> Auswirkungen


ORTE UND TERMINE

Online- Seminar am 06.10.2020

Im Anschluss steht der Referent für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Online-Veranstaltung findet per Videokonferenz statt. Der Link zu unserem (Open-Souce basierten) Konferenztool wird Ihnen vorab per E-Mail zugestellt.

Sie benötigen für die Teilnahme einen Chrome oder Firefox Webbrowser (bei anderen Browsern kann es vermehrt zu Problemen kommen), einen PC oder Laptop mit Lautsprecherfunktion (audiofähig), ein integriertes Mikrofon oder Headset sowie eine Webcam (intern/extern).

Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00€ zzgl. USt.

Das Download-PDF des Anmeldeformulars steht Ihnen hier zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach an unter 0511 353936-0 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@treuwerk-akademie.de.

Ihr Referent

Tom Schmidt

Dipl.-Betriebswirt (FH)

Geschäftsführer TREUWERK REGULATORY SERVICES GmbH

 

 

 

Veranstaltungsdetails

Datum
6. Oktober 2020
Uhrzeit
10:00–12:00 Uhr
Seminargebühr
50 € zzgl. USt.
Online-Seminar

Ihre Dozenten

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt

Veranstaltungsdetails

Datum
6. Oktober 2020
Uhrzeit
10:00–12:00 Uhr
Seminargebühr
50 € zzgl. USt.
Online-Seminar

Ihre Dozenten

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt