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Spotlight – Nachhaltigkeit im Finanzsektor

18. Mai 2021 / 13:0014:00

Spotlight im Mai 2021

Nachhaltigkeit im Finanzsektor: Sind Sie an Board?

In einer Volkswirtschaft wurde dem Finanzsystem immer eine Schlüsselrolle zugewiesen. Auch beim Thema Nachhaltigkeit ist das Finanzsystem ein Teil der Lösung hin zu einer umweltverträglicheren und nachhaltigeren Wirtschaft.

Der „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Europäischen Kommission sieht eine umfassende Umgestaltung des Finanzsystems vor, um die folgenden Ziele zu erreichen:

  • Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Risikomanagement
  • Umlenkung des Kapitals in nachhaltigere Investitionen
  • Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

Zur Umsetzung dieser Ziele hat das Europäische Parlament u.a. am 09.12.2019 eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Offenlegungsverordnung) und am 22.06.2020 eine Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (sog. EU-Taxonomieverordnung) veröffentlicht.

Mit der EU-Offenlegungsverordnung werden die Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Transparenz in den vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen ggü. den Anlegern verpflichtet.

Die EU-Taxonomieverordnung führt das neue einheitliche Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ein, die auch Bestandteil der vorvertraglichen Informationen und der laufenden Offenlegungen sind. Dadurch soll ein gemeinsames Verständnis bezüglich des Begriffs „nachhaltig“ festgelegt werden.

Von den beiden Verordnungen sind insbesondere Finanzmarktteilnehmer, wie z.B. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die Portfolioverwaltung erbringen, betroffen.

Die EU-Offenlegungsverordnung gilt grundsätzlich ab 10.03.2021. Die Offenlegung von bestimmten Informationen ist ab 01.01.2022 vorgesehen.

Wir bieten Ihnen in unserer Spotlight-Reihe im Zusammenhang mit der EU-Offenlegungsverordnung und EU-Taxonomieverordnung eine 60-minütige, kostenfreie Informationsveranstaltung an. Im Rahmen der Veranstaltung gehen wir auf die Hintergründe, den Anwendungsbereich, Ausnahmen und wesentlichen Inhalt der beiden Verordnungen ein.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und diskutieren mit Ihnen.

Seien Sie an Board des Nachhaltigkeitsexpresses!

 


ORTE UND TERMINE

Online Informationsveranstaltung:

18.05.2021 von 12 – 13 Uhr

20.05.2021 von 16 – 17 Uhr

Im Anschluss steht Ihnen der Referent für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Online-Veranstaltung findet per Videokonferenz statt. Der Link zu unserem (Open-Souce basierten) Konferenztool wird Ihnen vorab per E-Mail zugestellt.

Sie benötigen für die Teilnahme einen Chrome oder Firefox Webbrowser (bei anderen Browsern kann es vermehrt zu Problemen kommen), einen PC oder Laptop mit Lautsprecherfunktion (audiofähig), ein integriertes Mikrofon oder Headset sowie eine Webcam (intern/extern).

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Das Anmeldeformular steht Ihnen als PDF-Datei hier zum Download zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Inhouse-Veranstaltung freuen wir uns, Ihnen ein individuelles, auf Ihre Interessen zugeschnittenes Angebot unterbreiten zu dürfen.

Rufen Sie uns einfach an unter 0511 353936-0 der senden Sie uns eine E-Mail an info@treuwerk-akademie.de.

 

 

Ihr Referent

Tom Schmidt

Dipl.-Betriebswirt (FH)

Geschäftsführer TREUWERK REGULATORY SERVICES GmbH

 

 

 

Veranstaltungsdetails

Datum
18. Mai 2021
Uhrzeit
13:00–14:00 Uhr

Ihre Dozenten

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt

Veranstaltungsdetails

Datum
18. Mai 2021
Uhrzeit
13:00–14:00 Uhr

Ihre Dozenten

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt