Hinweisgeberschutzgesetz – Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie

Thema

Durchsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen

Auch, wenn sie nicht mehr als 50 Arbeitnehmende angestellt haben, sind Sie als Bank, Versicherung oder KVG laut dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – welches am 27. Juli 2022 im Kabinett als Gesetzesentwurf beschlossen wurde und voraussichtlich innerhalb diesen Jahres auf nationaler Ebene in Kraft tritt – dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für „Whistleblower“ einzurichten, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext entgegen nimmt. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzrichtlinie), die bereits bis zum 17. Dezember 2021 in den Mitgliedstaaten umzusetzen war.

Nach einer verspäteten Umsetzung des EU-Rechts auf nationaler Ebene, kommen nun Unklarheiten auf, die beispielsweise die Anwendungsbereiche und die Terminierung betreffen. Gemäß der EU-Vorgaben soll das HinSchG nun alle Personen, die Informationen über Verstöße im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekommen haben umfassen und vor allem die Verstöße einbeziehen, die die Vorschriften dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane verletzen.

Neben exteren Meldestellen sollen auch interne Meldestelle zur Verfügung stehen über die Verstöße gemeldet werden können und diese müssen z.B. diverse Kontaktaufnahmemöglichkeiten garantieren und die Dokumentation jeglicher Meldungen individuell nach Kontaktaufnahmeweg beachten. Aber auch Offenlegung, Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien sowie Sanktionen sind wichtige Punkte des HinSchG.

Die TREUWERK AKADEMIE hat sich ausgiebig mit dem Entwurf des Justizministerium beschäftigt und bietet Geschäftsleiter:innen eine gute Vorbereitung auf die Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Zusätzlich ist es unser Ziel Ihnen die variabel möglichen Ausgestaltungen einer solchen Meldestelle aufzuzeigen.

Seminarinhalte/ Themenschwerpunkte

Schwerpunkt und wesentliche Inhalte des Workshops

  • Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz und dessen Anforderungen
  • Möglichkeiten der Einrichtung einer verpflichtenden betriebsinternen Meldestelle
  • Einordnung in die gültigen Anwendungsbereiche
  • Umgang mit Falschmeldungen und Konsequenzen
  • Vorteile der zeitnahen Einrichtung einer Hinweisgeberstelle und die Relevanz im Wettbewerb
  • Bußgeldvorschriften
  • Umstrukturierung der externen Meldestellen der BaFin

Termine

Inhouse – Seminar

Sprechen Sie uns bei Interesse und für eine individuelle Terminabsprache Ihrer Inhouse-Schulung jederzeit gerne an. Per Mail: info@treuwerk-akademie.de oder Telefon: 0511-3539360

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Ihre Referenten

Tom Schmidt
Dipl.-Kaufmann (FH)