Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Einbeziehung dieser Bedingungen

(1) Diese Vertragsbedingungen der TREUWERK REGULATORY SERVICES GmbH (im Folgenden als „TREUWERK“ bezeichnet) gelten ausschließlich für die von der TREUWERK angebotenen Seminare, Schulungen und Lehrgänge (im Folgenden zusammenfassend als „Veranstaltung“ bezeichnet) die die TREUWERK AKADEMIE im Namen der TREUWERK REGULATORY SERVICES GmbH anbietet und durchführt. Alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen durch TREUWERK kommen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

(2) Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn TREUWERK sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt zustande mit der verbindlichen Anmeldung zu der Veranstaltung durch den Vertragspartner (Angebot) und der Bestätigung der Teilnahme durch TREUWERK (Annahme). Die Anmeldung kann nur schriftlich an die Postanschrift TREUWERK REGULATORY SERVICES GmbH, Prinzenstr. 3, 30159 Hannover, per Fax (Tele- oder Computerfax) an die Faxnummer 0511 – 35 39 36-22 oder per E- Mail an die Adresse info(at)treuwerk-akademie.de erfolgen. Die Bestätigung durch TREUWERK erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax.

(2) Der Vertragspartner ist für eine Dauer von zwei Wochen nach Absendung der Anmeldung an seine Anmeldung gebunden (Bindungsfrist). Geht eine Bestätigung der Teilnahme durch TREUWERK dem Vertragspartner nach Ablauf der Bindungsfrist zu, kommt ein Vertrag nur dann nicht zustande, wenn der Vertragspartner gegenüber TREUWERK binnen einer Woche nach Zugang der Bestätigung erklärt, dass er kein Interesse mehr an der Veranstaltung hat.

(3) Die Teilnahme an Online-Seminaren von anderen oder mehr als den gebuchten Teilnehmern ist nicht gestattet und kann Schadenersatzansprüche der TREUWERK auslösen.

3. Festlegung und Änderungen der Veranstaltungsinhalte, Teilnahmebescheinigung

(1) Die Inhalte und Themen der Veranstaltung sind in einer gesonderten Veranstaltungsbeschreibung festgelegt, die auf der Website von TREUWERK veröffentlicht werden. TREUWERK ist berechtigt, die Inhalte nach eigenem Ermessen zu aktualisieren und/oder weiterzuentwickeln, sofern die Schwerpunkte und das Ziel der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.

(2) Nach der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der/die Teilnehmer/in eine schriftliche Teilnahmebescheinigung, die TREUWERK an die in der Anmeldung angegebene Adresse sendet.

4. Änderungen des Veranstaltungsortes / Veranstaltungszeit und Austausch des Dozenten

(1) TREUWERK ist berechtigt, jederzeit den Ort oder die Zeit der Veranstaltung zu verlegen, sofern die Verlegung für den/die Teilnehmer/in nicht unzumutbar ist.

(2) Bei Verhinderung (z. B. Erkrankung) des Dozenten ist TREUWERK berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung einem entsprechend qualifizierten Dozenten zu übertragen. TREUWERK ist bemüht, den Vertragspartner vor der Veranstaltung über den Austausch des Dozenten zu informieren.

5. Absage von Veranstaltungen durch Treuwerk

(1) TREUWERK behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl spätestens bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin und bei mehrtägigen Veranstaltungen spätestens bis eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag abzusagen. TREUWERK verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich über die Absage zu informieren.

(2) Die Absage von Veranstaltungen aus Gründen, die TREUWERK nicht zu vertreten hat, z.B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, ist, vorbehaltlich Ziffer 4 Absatz 2, jederzeit zulässig. TREUWERK wird die Veranstaltung in allen diesen Fällen unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe absagen.

(3) Die Absage der Veranstaltung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder per Tele- oder Computerfax. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, ist auch eine mündliche oder fernmündliche Absage der Veranstaltung zulässig. Bei Absage einer Veranstaltung durch TREUWERK wird die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht erhoben. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen sind ausgeschlossen mit Ausnahme der Haftung gemäß Ziffer 9 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Stornierung, Umbuchung und Kündigung des Vertrags durch den Vertragspartner

(1) Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren.

(2) Ab 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Kündigung des Vertrags nur noch aus wichtigem Grund zulässig.

(3) Eine Stornierung oder Kündigung hat schriftlich, per E-Mail oder per Tele- oder Computerfax zu erfolgen. Mündliche Stornierungen und Kündigungen sind unwirksam. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung oder Kündigung kommt es auf den rechtzeitigen Zugang der Erklärung bei TREUWERK unter der in Ziffer 2 Absatz 1 genannten Postanschrift, E-Mail-Adresse oder Faxnummer an.

(4) Eine Umbuchung auf einen anderen Teilnehmer/Ersatzteilnehmer des gleichen Vertragspartners ist jederzeit möglich. Spätestens vor Beginn der Veranstaltung müssen die Kontaktdaten des neuen Teilnehmers an TREUWERK übermittelt werden.

7. Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühren von TREUWERK verstehen sich – soweit nicht anders angezeigt – zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Durchführung der Veranstaltung erhält der Vertragspartner eine Rechnung, die sofort fällig ist. Der Vertragspartner hat die für die Veranstaltung vereinbarte Teilnahmegebühr zuzüglich Umsatzsteuer spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Nichtzahlung tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein.

(2) Wird eine Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, ohne dass der Vertragspartner gemäß Ziffer 6 wirksam storniert oder gekündigt hat, stellt TREUWERK die vereinbarte Teilnahmegebühr zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung.

8. Veranstaltungsmaterialien

TREUWERK überlässt dem/der Teilnehmer/in im Rahmen einer Veranstaltung ohne gesonderte Berechnung veranstaltungsbegleitende Unterlagen, die in der Regel von TREUWERK selbst oder von dem jeweiligen Dozenten erstellt worden sind. Unabhängig davon, ob diese Veranstaltungsmaterialien (insbesondere Arbeits- und Begleitmaterialien, Skripte, Übersichten, Präsentationen) als Druckwerk oder in anderer Form (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt werden, sind diese Veranstaltungsmaterialien urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung dieser Materialien – auch in Teilen oder Ausschnitten -, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung, ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Urhebers unzulässig.

9. Online-Seminare, Online-Schulungen und Online-Workshops

(1) Das Video-Konferenztool der TREUWERK ist DSGVO konform und erfordert keine Registrierung. Für die Teilnahme an den Online-Seminaren wird ein Chrome, Firefox oder Safari Webbrowser, ein PC/ Notebook/Tablet mit Lautsprecherfunktion (audiofähig), idealerweise ein integriertes Mikrofon oder Headset sowie ggf. eine Webcam (intern/extern) von den Teilnehmern benötigt.

(2) Die Sicherstellung der benötigten Funktionen der technischen Ausstattung seitens des Teilnehmers obliegt dem Teilnehmer bzw. dem Vertragspartner und nicht der TREUWERK.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners und des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

(2) Der Haftungsausschluss nach Absatz 2 gilt nicht a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TREUWERK beruhen. b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TREUWERK beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet TREUWERK nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11. Datenerfassung & Datenschutz

(1) TREUWERK erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Teilnehmers. TREUWERK beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird TREUWERK Bestands- und Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung der Veranstaltung erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Teilnehmers wird TREUWERK Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten bei TREUWERK abzufragen sowie diese ändern oder löschen zu lassen.

12. Gerichtsstand, Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen

(1) Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag Hannover.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags dürfen nur schriftlich, per E-Mail, Tele – oder Computerfax erfolgen. Das gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieser Formerfordernisse.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen und / oder des betreffenden Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.