Themenkomplex

Geldwäscheprävention als Teil des laufenden Betriebs

Thema

Geldwäscheprävention

Die Geldwäscheprävention, also das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, ist für viele Unternehmen zum – seitens des Gesetzgebers auferlegten – Bestandteil des laufenden Betriebs geworden. Die von diesen Unternehmen zur Geldwäscheprävention zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Gesetzgeber im Geldwäschegesetz kodifiziert worden.

Das Geldwäschegesetz erfuhr in den letzten Jahren aufgrund der neuen EU-Regelungen viele Änderungen – mit dem besonderen Ziel die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Am 01.08.2021 wurde, unter Einhaltung des Rahmens der 2020 erfolgten nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, das GwG letztmalig bedeutend angepasst. Dies geschah auf Grund des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG).

Die Anpassungen der letzten Jahre waren insbesondere aufgrund moderner Technologiedienstleistungen, die als alternative Finanzsysteme immer beliebter werden und für die Geldwäschezwecke ausgenutzt werden können, notwendig geworden.

Regulatorik:

  • 5. und 6. EU Geldwäscherichtlinie
  • Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin, (BaFin AuA – BT Kreditinstitute)

Bedeutende Anpassungen:

  • Ergänzung der Liste der Verpflichteten
  • Spezifizierung des Begriffs des „wirtschaftlich Berechtigten“
  • Ausweitung der Transparenzpflicht bei mehrschichtigen Anteilsverhältnissen
  • Einzureichende Daten der wirtschaftlich Berechtigten
  • Transparenzpflicht von Unternehmen aus Drittstaaten
  • Obergrenze der Bargeldzahlungen
  • Neue Pflichten der Treuhandverhältnisse
  • „All-Crimes-Ansatz“ aus § 261 StGB

Seminarinhalte

Schwerpunktthemen und wesentliche Inhalte des Workshops

  • Überblick über das Geldwäschegesetz und dessen Anforderungen
  • Auswirkungen der Geldwäsche auf das Risikomanagement und Risikoanalyse
  • Eingliederung  der Prozesse zur Geldwäscheprävention in den laufenden Betrieb
  • Überwachung der Prozesse zur Geldwäscheprävention
  • Prozesse zur Geldwäscheprävention gemäß 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie

Eine offene Diskussion insbesondere zu den o.g. Themen und lebhafter Erfahrungsaustausch werden in unserem Workshop ausdrücklich gewünscht.

Unser Seminar richtet sich an alle Verpflichteten, Geschäftsleiter sowie Fach- und Führungskräfte.

Termine

INHOUSE- SEMINAR

Sprechen Sie uns bei Interesse und für eine individuelle Terminabsprache Ihrer Inhouse-Schulung jederzeit gerne an. Per Mail: info@treuwerk-akademie.de oder Telefon: 0511-3539360

Wir bieten Ihnen dieses Seminar wahlweise als Inhouse-Seminar in Ihrem Institut oder als Online-Seminar über unser online Video-Konferenztool an.

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Ihre Referenten

Tom Schmidt

Dipl.-Betriebswirt (FH)

Christian-Peter Lamm

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater